1. a) Die Gesellschaft bezieht sich auf Curzonia (UK) Ltd, Vertragshändler von Curzonia Ltd., 114130 Cy.
b) Der Kunde ist die Person, Firma oder Gesellschaft, die Curzonia (UK) LTD einen Auftrag für die Herstellung und/oder Lieferung von Waren erteilen.
2. Die Telefonbestellungen werden von der Gesellschaft im Interesse des Kunden übernommen, um Zeit zu sparen. Trotzdem, wenn eine entsprechende Auftragsbestätigung vor der Aufnahme der Produktion nicht erteilt wird, übernimmt die Gesellschaft keine Haftung für die Mängel, die wegen der fehlerhaften Erläuterung der mündlichen Anweisungen entstehen.
3. Die Fertigstellungstermine werden nach Treu und Glauben angegeben und wobei alle Anstrengungen getroffen werden, um die angegebenen Fertigstellungstermine zu erfüllen, haftet die Gesellschaft für keine aus den verspäteten Lieferung entstandenen Verluste, außer wenn es vor der Auftragserteilung eine solche Vereinbarung getroffen wurde.
4. Man wird alle Anstrengungen für die Vertragsdurchführung treffen, aber die ordnungsgemäße Erfüllung unterliegt der Kündigung durch die Gesellschaft oder einer anderen erforderlichen Änderung als Folge der Unfähigkeit, Arbeit Materialien oder Versorgung zu sichern, oder als Folge eines Höheren-Gewalt-Ereignisses, Krieg, Streik, Aussperrung oder andere Arbeitskämpfe, Feuer, Hochwasser, Trockenwetter, Gesetzänderungen oder anderen Ursache (sei es wegen der vorangehenden Ereignisse oder nicht), die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.
5. Bei Auftragskündigung durch den Kunden, behält die Gesellschaft sich das Recht vor, alle entstandenen Kosten betreffs des Auftrags zu fordern, wenn diese vor der schriftlichen Kündigung entstanden sind.
6. Alle Vorräte, die für die Durchführung eines Vertrags beibehalten werden, müssen in einem festgesetzten Zeitraum gemäß dem Vertrag abgesagt werden und werden dem Kunden ohne eine nachträgliche Mitteilung über den Ablauf eines solchen Zeitraums zugestellt.
7. Unter Berücksichtigung der Merkmale unser Produktionsverfahren, behälten wir uns das Recht vor, die gelieferte Menge +/2% zu liefern.
8. Wenn erforderlich, wird die Gesellschaft sich bemühen, alle vereinbarten Farben zu beachten, aber es kann eine perfekte Übereinstimmung nicht gewährleistet werden. Außerdem, liegt in der Verantwortung unser Kunde, den erforderlichem Qualitätsstandard und die notwendige Herstellungsgeschwindigkeit anzugeben, sowie die Güter zu prüfen, um sich zu versichern, dass den Standard erfüllt wird. Krumpfungsmängel kann nicht garantiert werden. Abweichungen von Abmessungen, Farben oder Qualität, die außerhalb der Kontrolle stehen, dürfen nicht zur Last der Gesellschaft gelegt werden.
9. Alle Preise und Angebote gelten UST-frei. Bei Bedarf, wird UST in den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen. Die Kostenvoranschläge werden auf Grund der zum Zeitpunkt der Produktion bekannten Herstellungskosten angeboten und können sich Änderungen unterliegen. Die Bestellungen werden zu dem geltenden Preis zum Zeitpunkt der Abnahme berechnet. Bei Warenlieferung außer Großbritannien, werden die Preise ab Lager berechnet, außer wenn eine andere Vereinbarung vorliegt. Die Zahlung erfolgt durch unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv von einer Londoner Clearing-Bank, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Wir nehmen keine Ansprüche für beschädigten oder fehlerhaften Güter, sowie keine Kürzung der Lieferfrist an, außer wenn die Gesellschaft eine schriftliche Mitteilung binnen 10 Tagen nach der Lieferung und eine vollständige schriftliche Klage max. 28 Tagen nach der Lieferung bekommt. Bei Unterlassung der Lieferung muss die Ankündigung binnen max. 7 Tagen nach dem Rechnungstag erfolgen.
11. Teillieferungen: Die Waren aus einem Auftrag können in mehreren Teillieferungen geliefert werden. Jede Lieferung für denselben Auftrag gilt als Lieferung auf Grundlage eines getrennten Vertrags und wird getrennt in Rechnung gestellt; jede Rechnung einer Lieferung wird in Übereinstimmung mit den hier vorgesehenen Zahlungsfristen getilgt, ohne Bezug und ohne Verletzung einer anderen Raten.
12. Die Waren werden zum Zustellungstag in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt in Übereinstimmung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Bei Zahlungsverzug darf die Gesellschaft jede Vereinbarung mit dem Kunden kündigen, wobei alle in Namen des Kunden erhaltenen Vorräte diesen zugestellt werden können und unverzüglich in Rechnung gestellt. Der ständige Zahlungsverzug führt zur Zustellung einer Proforma-Rechnung und Zahlung im Voraus, vor Bestätigung jeder Bestellung. Im Fall von Zahlungsverzug behält sich die Gesellschaft das Recht vor, eine Verzugsstrafe von 5% über die Basisrate der englischen Nationalbank, berechnet von der Fälligkeit der Rechnung, zu verlangen.
13. Sämtliche gelieferte Waren bleiben auch nach Lieferung in Eigentum von Curzonia (UK) Ltd bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden. Bei vollständiger oder teilweiser Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Gesellschaft berechtigt (unbeschadet ihrer Rechte) die Waren zurückzunehmen oder diese weiter zu verkaufen. In diesem Zweck wird der Gesellschaft das Zugangsrecht auf dem Standort des Kunden gestattet. Wenn vor einer solchen Zahlung werden die Waren in anderen Waren eingearbeitet, behält sich die Gesellschaft das Eigentum solcher Güter bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
14. Sind die gelieferten Waren mängelhaft, wird die Haftung der Gesellschaft ausschließlich zur Beseitigung eines solchen Mangels beschränkt; die mängelhaften Waren bilden nicht den Gegenstand eines Anspruchs des Kunden, sofern eine solche Zustimmung der Gesellschaft erteilt wurde, oder jede Verluste, Schäden oder Kosten jeglicher Art, die direkt oder indirekt aus den Mängeln entstehen.
15. Der Kunde wird sich versichern, dass die bestellte Ware voll richtig ist und für den Zweck, für die sie benötigt werden, geeignet ist, ungeachtet der Kenntnisnahme dieses Zwecks durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft haftet nur für die Herstellung der Waren gemäß den Kundenanweisungen und in Übereinstimmung mit den Kundenbedingungen.
16. Der Kunde haftet für das Verständnis und die Anerkennung der Urheberrechte, Marken oder Muster der bestellten Ware und wird die Gesellschaft von allen verbundenen Verpflichtungen freistellen.
17. Der Vertrag unterliegt sich dem englischen Recht. Diese Geschäftsbedingungen und die Angaben aus der Vertragsbestätigung bilden den zwischen dem Kunden und der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrag. Keine Abweichung dieser Bedingungen (aus allen Unterlagen betreffs der Standardgeschäftsbedingungen des Kunden oder ähnliches) wird anerkannt, sofern es schriftlich durch die Gesellschaft angenommen wurde.
18. Alle Grafikunterlagen, Zeichnungen, Design und Modelle bleiben Eigentum des Unternehmens und können nach Abschluss des Auftrags vernichtet werden. Trotzdem, bei Bedarf, werden diese noch 12 Monaten erhalten.